Fahrgastrechte - Übersicht über alle Regelungen

Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG unterstützen Sie im Zug und im Bahnhof, um Ihnen komfortables Reisen zu ermöglichen.

Ihre Zufriedenheit ist unser zentrales Anliegen. Bei Verspätungen über 60 Minuten im Fernverkehr, die die Deutsche Bahn AG selbst zu verantworten hat, haben Sie daher Anspruch auf Entschädigung. Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätung, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Servicehotline Fahrgastrechte hilft Ihnen unter 01805 788015 (14 ct./Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend) gern weiter.