Fahrgastrechte im internationalen Verkehr
Für grenzüberschreitende Reisen stehen Ihnen folgende Ansprüche für den gesamten Fahrpreis einer internationalen Fahrkarte zu. Jede Fahrkarte stellt einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar. Die Verspätungsentschädigung wird für jede Fahrkarte separat ermittelt. Gleiches gilt für Hin- und Rückfahrten, auch wenn diese auf einer Fahrkarte abgebildet sind. Sofern Sie die Fahrkarte bei einer Verkaufsstelle der DB gekauft haben, übernimmt das Servicecenter Fahrgastrechte die Bearbeitung (Adresse siehe ganz unten).
Die Regelungen der Deutschen Bahn in Kürze
Die DB entschädigt grundsätzlich nur grenzüberschreitende Fahrscheine, die von der DB ausgegeben wurden.
Für die Bearbeitung der Entschädigung von Fahrscheinen, die nicht von der DB ausgegeben wurden, ist immer die jeweilige Ausgabebahn zuständig. Anträge sind an diejenige Bahn zu richten, bei der Sie Ihren Fahrschein gelöst haben. In diesen Fällen können Sie Ihren Entschädigungsantrag direkt an den bzw. die jeweiligen Beförderer senden. Dort erhalten Sie weitere Informationen, ob und ggf. in welcher Höhe Sie eine Entschädigung für aufgetretene Verspätungen erhalten. Eine Liste mit den Ansprechpartnern und Kundendienststellen der Auslandsbahnen finden Sie weiter unten.
Bei grenzüberschreitenden Reisen erhalten Sie die folgenden Entschädigungen:
- Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort.
- Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von mindestens 120 Minuten am Zielort.
- Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
- Diese Entschädigung erhalten Sie wahlweise in Form eines Gutscheins oder der Auszahlung des Geldbetrages. Der Gutschein ist ein Jahr gültig und wird bei Ihrer nächsten Reise angerechnet.
- Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
- Zuständig für die Bearbeitung der Verspätungsentschädigungen für internationale Fahrkarten ist immer das Bahnunternehmen, das die Fahrkarte ausgestellt hat.
- Für Reisen in Thalys-Zügen bzw. mit Thalys-Globalpreisangeboten gelten besondere Konditionen. Hier erhalten Sie bei einer Reise ab einer Verspätung von mindestens 30 Minuten 20% des Fahrpreises, ab 60 Minuten 50% und ab 120 Minuten 100% des gezahlten Fahrpreises zurück, wenn Sie Ihre Entschädigung als Gutschein wählen. Wünschen Sie eine Entschädigung per Banküberweisung bzw. Barauszahlung, erhalten Sie bei einer Reise ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten 25% des Thalys-Globalpreisangebotes und ab 120 Minuten 50% des gezahlten Fahrpreises zurück.
Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Entschädigung direkt an Thalys, z.B. mit dem Online-Formular auf der Thalys-Homepage.
- Für die nur in Deutschland geltenden Passangebote InterRail Germany Pass und German Rail Pass erhalten Sie pro Verspätungsfall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5,- Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse, sofern mindestens 3 Verspätungsfälle vorliegen.
- Für die internationalen Passangebote InterRail Global Pass und Eurail Global / Select / Regional Pass gelten besondere Regelungen. Ihren Anspruch können Sie geltend machen per Post an:
EURAIL Group G.I.E., P.O. Box 2112, 3500 GC Utrecht, Niederlande
oder online unter: www.eurailgroup.com/compensation - Entschädigungsanträge bzgl. der InterRail One Country Pässe sind an den jeweils am Angebot beteiligten Beförderer zu richten. Dort erhalten Sie weitere Informationen, ob und ggf. in welcher Höhe Sie eine Entschädigung für aufgetretene Verspätungen erhalten. Eine Liste mit den Ansprechpartnern und Kundendienststellen der Auslandsbahnen finden Sie weiter unten.
- Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen.
- Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte zusammen mit Ihrer Originalfahrkarte oder einer Kopie davon an das
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Deutschland
oder geben es in einem DB Reisezentrum oder an der DB Information ab.
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