Barrierefreies Reisen mit Handicap
Egal, ob Sie als mobilitätseingeschränkter Reisender Beratung bei der Reiseplanung, eine Sitzplatzreservierung oder eine Fahrplanauskunft benötigen – wir stehen Ihnen bei allen Ihren Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
- Mobilitätsservice-Zentrale
- Einstiegshilfen
- Sitzplatzreservierung
- Fahrplanauskunft
- Vergünstigungen - Nachteilsausgleich
- Benutzung der 1. Klasse
- Unentgeltliche Beförderung
- Unentgeltliche Beförderung von Hilfsmitteln
- Unentgeltliche Beförderung eines Führ- oder Begleithundes und einer Begleitperson
- Mitnahme Orthopädische Hilfsmittel
- Broschüre
Mobilitätsservice-Zentrale
Ihre telefonische Hilfe bei Reisen erreichen Sie über Die Service-Nummer der Bahn
0180 5 99 66 33 *) jeden Tag rund um die Uhr. Nennen Sie nach der Begrüßung einfach nur das Stichwort: "Betreuung" und Sie werden umgehend mit einem/einer unserer kompetenten MitarbeiterInnen verbunden.
Selbstverständlich können Sie die Mobilitätsservice-Zentrale auch weiterhin über die Ihnen bekannte Telefonnummer 0180 5 512 512 *) anrufen und Ein-, Um- und/oder Aussteigeservices für eine Vielzahl von Bahnhöfen bestellen, Fahrkarten kaufen sowie Sitz- und Rollstuhlstellplätze reservieren. Die Anmeldung kann auch per Fax unter 0180 5 159 357 *) oder hier Mobilitätsservice online buchen erfolgen. Hier gibt es auch umfangreiche Informationen.
Öffnungszeiten der Mobilitätsservice-Zentrale: Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 8 bis 16 Uhr. Sonntags und feiertags geschlossen. Ausnahmen: Ostermontag, Pfingstmontag, 3. Oktober und 26. Dezember (außer sonntags) jeweils 8 bis 20 Uhr.
*) 14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend
Zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen oder per E-Mail zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu geeigneten Zügen, der Barrierefreiheit von Bahnhöfen oder den Umstiegszeiten haben. Sollten Sie z.B. auf einen Rollstuhl angewiesen, blind oder sehbehindert sein und Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen benötigen, so organisieren die MitarbeiterInnen unserer Mobilitätsservice-Zentrale gerne alles Notwendige für Ihre Reise. Bitte beachten Sie, dass wir jedoch eine Vorlauffrist von einem Werktag benötigen!. Darüber hinaus helfen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne bei der Bestellung von Fahrkarten und Sitzplatzreservierungen und senden Ihnen Ihre Reiseunterlagen auf Wunsch per Post zu oder hinterlegen sie am Bahnhof zur Abholung.
Einstiegshilfen
Deutschlandweit verfügen fast alle Bahnhöfe des Fernverkehrs über Hublifte oder Rampen als mobile Einstiegshilfen, während im Personennahverkehr Einstiegshilfen wie Hublifte, automatische Rampen und manuelle Überfahrbrücken bereits in vielen Zügen integriert sind, um Ihnen auch die Benutzung kleinerer und mittelgroßer Bahnhöfe zu ermöglichen. Weiterhin stehen in circa 300 Bahnhöfen DB-Mitarbeiter, Helfer der Bahnhofsmission und anderer sozialer Dienste bereit, um Ihnen vor Ort weiter zu helfen. Dabei sind alle Hilfen durch DB-Mitarbeiter und durch die Helfer der Bahnhofsmission kostenlos, Hilfe durch Dritte rechnet die jeweilige Organisation direkt mit Ihnen ab. Da jedoch nicht an jedem Bahnhof und zu jeder Zeit Hilfeleistungen erbracht werden können, raten wir Ihnen, sich vor Ihrer Reise bei der Mobilitätsservice-Zentrale zu erkundigen, ob an dem Bahnhof, den sie benutzen möchten, eine Ein-, Aus- oder Umstiegshilfe zur gewünschten Zeit möglich ist.
Sitzplatzreservierung
Eine Sitzplatzreservierung ist für Sie als mobilitätseingeschränkter Reisender besonders wichtig, da es manchmal schwer sein kann, einen Sitzplatz im Zug zu finden, z. B. gerade an Wochenenden und zu Ferienzeiten, wenn viele Menschen mit der Bahn reisen. Außerdem sind die speziellen Plätze für behinderte Reisende mit oder ohne Rollstuhl nur in begrenzter Anzahl verfügbar. Generell empfiehlt sich eine Sitzplatzreservierung auch, wenn Sie sich am Umstiegs- oder Zielbahnhof abholen lassen, da dieser Sie anhand der Wagen- und Platznummer leichter finden kann. Wenn Sie auf eine ständige Begleitung angewiesen sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ oder „Bl“ besitzen, können wir einen oder zwei Plätze kostenlos für Sie reservieren.
Fahrplanauskunft
Auskünfte über den Fahrplan erhalten Sie rund um die Uhr aus dem deutschen Festnetz unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1 50 70 90 über unser praktisches Sprachdialogsystem. Aus den Mobilfunknetzen erreichen Sie diesen Service unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 01805 2 21 100, wobei Sie den Tarif bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber erfahren.
Vergünstigungen
Aufgrund der gesetzlichen Nachteilsausgleiche durch das Sozialgesetzbuch IX erhalten schwerbehinderte Menschen beim Reisen mit der Bahn bestimmte Vergünstigungen. Sie reisen auf allen im persönlichen Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken in allen Zügen der Produktklasse C, d. h. in den Nahverkehrszügen, einschließlich D-Zügen unentgeltlich, wenn eine gültige Wertmarke des Versorgungsamtes vorliegt. Ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen, so darf eine Begleitperson kostenlos mit Ihnen in allen Fern- und Nahverkehrszügen mitreisen.
Benutzung der 1. Klasse
Sie können die 1. Wagenklasse nutzen, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1. Kl." eingetragen ist. Dies gilt:
- in allen Zügen des Nahverkehrs (S, RB, RE, IRE) und D-Züge auf den im Streckenverzeichnis zum Schwerbehindertenausweis (inkl. Beiblatt und Wertmarke) eingetragenen Strecken
- mit einer Fahrkarte 2. Klasse in allen Zügen der DB, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen und mit Fahrkarten, deren Preise Kostenzuschläge für Arrangements oder Ähnliches enthalten. Beiblatt und Wertmarke werden nicht benötigt
Unentgeltliche Beförderung
Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke
Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis - er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis - besitzen.
Die Wertmarken sind beim Versorgungsamt erhältlich, das den Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit 60,- Euro bzw. 30,- Euro.
Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.
Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs
Unentgeltlich, und zwar unabhängig vom Wohnort des behinderten Menschen, ist die Beförderung auch:
- in D-Zügen (Fernverkehr)
- IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen (Nahverkehr)
Das gilt immer in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken sowie auf den Strecken der Verkehrsverbünde (Fernverkehrszüge können nur benutzt werden, wenn sie für den Verkehrsverbund freigegeben sind).
- auf NE-Strecken (Betreiber ist nicht die DB) in Zügen des Nahverkehrs in der 2. Klasse
- auf allen Buslinien im Nahverkehr. Darunter zählen Linien, die im Allgemeinen nicht weiter als 50 km reichen
- innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2. Klasse von Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden können
- Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson: Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
- Anstelle einer Begleitperson kann auch ein Hund mitgenommen werden. Beachte: Blindenführhunde werden zusätzlich zu einer Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist
- Begleiter reisen mit:
in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, im DB AutoZug und City Night Line (außer Sonderzügen und -wagen), auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See, im Nordseeinselverkehr, in Sitzwagen von Nachtzügen
Unentgeltliche Beförderung von Hilfsmitteln
Ein mitgeführter Rollstuhl wird selbstverständlich auch ohne Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und Wertmarke unentgeltlich befördert:
- in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs (ausgenommen in Sonderzügen und Sonderwagen) in Verbindung mit einer Fahrkarte bzw. mit dem Streckenverzeichnis und Wertmarke
- auf Omnibuslinien im Nah- und Fernverkehr, soweit die Beschaffenheit der Busse das zulässt
Weitere Informationen zur „Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“
Sie sind mobilitätseingeschränkt und möchten gerne mit der Bahn reisen, sind aber auf die Mitnahme eines orthopädischen Hilfsmittels angewiesen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
In unserem Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel finden Sie eine Auflistung und Beschreibung aller Hilfsmittel, die wir befördern können. Als Grundlage für die hier zusammengestellten Bestimmungen dienen dabei die technischen Voraussetzungen in den Bahnhöfen und in den Zügen. Das bedeutet für Sie unter anderem, dass Ihr orthopädisches Hilfsmittel dem internationalen Standard ISO 7193 entsprechen und die darin beschriebenen Abmessungen einhalten muss.
Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel
Broschüre "Mobil mit Handicap - Services für mobilitätseingeschränkte Reisende"
download Stand: Januar 2008