City-Ticket: Bequem von Tür zu Tür...
City-Ticket wurde gemeinsam von der Deutschen Bahn AG und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) entwickelt, um Bahnreisenden eine durchgehende Nutzung von Fern- und Nahverkehr mit nur einem Fahrausweis ermöglichen zu können.
Vorteile für BahnCard-Inhaber
Fahren Sie mit Ihrer Fernverkehrsfahrkarte (Strecken über 100km) mit BahnCard-Rabatt in 120 deutschen Städten kostenlos innerstädtisch im Geltungsbereich des City-Tickets mit Bus, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn zum Startbahnhof und am Zielbahnhof bis zu Ihrem Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter. BahnCard 100-Inhaber können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in den City-Gebieten der einbezogenen Städte kostenlos nutzen. Hier ist das City-Ticket inklusive.
Voraussetzung für Ihre Reise mit City-Ticket:
Sie kaufen ein Ticket mit BahnCard-Rabatt, der Zielbahnhof Ihrer Zugreise ist über 100 Kilometer entfernt und Ihr Start- und Zielort liegt im Geltungsbereich von City-Tickets. Das City-Ticket kostet Sie keinen Cent mehr und wird automatisch bei Reisen in die teilnehmenden Städte auf Ihrer DB-Fahrkarte eingetragen. Die City-Berechtigung wird durch den Zusatz "+City" hinter der Bahnhofsbezeichnung gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie:
Online-Tickets müssen durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters bestätigt sein, damit das City-Ticket gültig ist. Nur bei der ersten Fahrt, am Startort der Reise, ist dies nicht erforderlich. Für Handy-Tickets ist das City-Ticket zur Zeit leider noch nicht erhältlich, da noch nicht alle Partner der Anerkennung im Stadtverkehr zugestimmt haben.
Strecke: | Start- und Zielbahnhof Ihrer Zugreise müssen in Deutschland liegen. Der Zielbahnhof muss über 100 Kilometer entfernt sein. |
Fahrkarte: | Nur in Verbindung mit Fernverkehrfahrkarten mit BahnCard-Rabatt |
Mitfahrer: | Gilt auch für einen eventuellen Mitfahrer ohne BahnCard (wenn er auf dem Fahrschein vor Fahrtantritt eingetragen ist). |
Gültigkeit: | Gilt am Start- und Zielort der Reise für jeweils eine Fahrt im jeweiligen Geltungsbereich der teilnehmenden Städte am auf der Fernverkehrsfahrkarte eingetragenen Datum. Online-Tickets müssen durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters bestätigt sein, damit das City-Ticket gültig ist. Nur bei der ersten Fahrt, am Startort der Reise, ist dies nicht erforderlich. |
Geltungsbereich: | Der Start- und Zielort Ihrer Zugreise liegt im Geltungsbereich von City-Ticket. City-Ticket gilt derzeit in 120 Städten. |
Bei der BahnCard 100 inklusive
Bei der BahnCard 100 ist das City-Ticket automatisch integriert. Die BahnCard 100 gilt in den Geltungsbereichen der teilnehmenden City-Ticket Städten für beliebig viele Fahrten. Bitte beachten Sie, dass die kostenfreie Kindermitnahme nicht im öffentlichen Nahverkehr gilt.
Plus für Firmenkunden
Für bahn.corporate-Kunden ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Start- und Zielort inklusive, wenn sie einen Fahrschein für den Fernverkehr (ICE, IC/EC) für die 1. Klasse mit bahn.corporate Großkunden-Rabatt gelöst haben und der Zielbahnhof der Zugreise über 100 Kilometer entfernt ist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Bahn keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf Drittseiten bereitgestellten Informationen übernimmt.